Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit

Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind integrierter Bestandteil von Verträgen, die eine fachmännische Beratung von Auftraggebern durch Unternehmensberater, Trainer und Coaches im Rahmen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag durch sachverständige unselbständig beschäftigte Mitarbeiter, Werkvertragsnehmer und/oder selbstständige/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen zu lassen.

Geltungsbereich und Umfang

(1) Die Geschäftsbedingungen gelten immer dann, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Für den Fall, dass diese Geschäftsbedingungen mit jenen des Auftraggebers konkurrieren, gehen gegenständliche Geschäftsbedingungen vor.

(2) Alle Aufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich erteilt wurden. Ist der vollständige Auftragsinhalt zu Beginn der Auftragserteilung nicht oder nicht vollständig abschätzbar, kann eine mündliche oder schriftliche Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Wird ein Auftrag seitens des Auftraggebers schriftlich bestätigt, verpflichtet dieser gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung angegebenen Umfang.

Umfang der Beauftragung

Der Umfang des Beauftragung wird vertraglich vereinbart. Existiert keine schriftliche Vereinbarung, ergibt er sich aus den Umständen des konkreten Falles.

Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.

Mängelbeseitigung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistungserbringung zu beseitigen. Die Gewährleistungspflicht beträgt 3 Monate.

Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von vom Auftragnehmer zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung.

Haftung

Die Ausführerenden des Auftragnehmers handeln bei der Leistungserbringung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

Verpflichtung zur Verschwiegenheit

Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Leistungserbringer verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Der Auftragnehmer gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

Honorar

Das Entgelt für die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach den in den Einzelvereinbarungen festgelegten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4 vom Hundert p.a. über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen.

Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer eine Beauftragung bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Der Auftragnehmer behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels einer Rechnung zu bestätigen.

Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Spesen, Auslagen und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse vorbehalten. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

Liefer- und Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können anteilig berechnet werden. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Rechnung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart ist. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Auftraggeber trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.

Software und Lizenzen

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Auftraggeber ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zu Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Auftraggeber in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
Lizenzen sind, sofern nicht anders vereinbart, gekennzeichnet durch den PC-Namen und/oder den Login-Namen. Software ist vom Umtausch ausgeschlossen!

Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Auftraggeber entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München